Berufsausbildung

Neuordnung der Berufsausbildung zum/zur "Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik"

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 2003 Teil I Nr. 29, Bonn, am 02.07.03 ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur "Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik" vom 24.06.03 bekannt gemacht worden und ist seit dem 01. August 2003 in Kraft.

Die Ausbildungsdauer beträgt unverändert 3,5 Jahre.
Damit jeder SHK-Betrieb - unabhängig von seiner Auftrags- und Tätigkeitsstruktur - auch künftig ausbilden kann, ist nach gemeinsamer Grundausbildung im ersten Jahr eine Fachbildung - in vier Handlungsfeldern möglich.

  • Wassertechnik
  • Wärmetechnik
  • Lufttechnik
  • Umwelttechnik/erneuerbare Energien

Link:

Betriebliche Ausbildung (Muster)

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Ein Projekt von Schulen ans Netz e.V.

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