Berufsausbildung
Neuordnung der Berufsausbildung zum/zur "Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik"
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 2003 Teil I Nr. 29, Bonn, am 02.07.03 ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur "Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik" vom 24.06.03 bekannt gemacht worden und ist seit dem 01. August 2003 in Kraft.
Die Ausbildungsdauer beträgt unverändert 3,5 Jahre.
Damit
jeder SHK-Betrieb - unabhängig von seiner Auftrags- und
Tätigkeitsstruktur - auch künftig ausbilden kann, ist nach gemeinsamer
Grundausbildung im ersten Jahr eine Fachbildung - in vier
Handlungsfeldern möglich.
- Wassertechnik
- Wärmetechnik
- Lufttechnik
- Umwelttechnik/erneuerbare Energien