Betriebe für Gefährdungsanalyse

Im Anhang finden Sie eine Liste der Betriebe, die lt. Umweltbundesamt (UBA) eine Gefährdungsanalyse nach § 16 Abs. 7 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erstellen können.

Inhaber/Mitarbeiter dieser Betriebe haben 2013 - 2018 an einer Schulung zur "SHK-Fachkraft für Hygiene und Schutz des Trinkwassers" des FSHK S-H mit Erfolg teilgenommen.

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