Neuordnungsverfahren Anlagenmechaniker SHK gestoppt
Bekanntlich gab es Bestrebungen, in einem Neuordnungsverfahren den in 2003 eingeführten Ausbildungsberuf zum Anlagenmechaniker SHK zu überarbeiten. Als sehr problematisch wurde dabei von der SHK-Fachorganisation angesehen, dass das Bundeswirtschaftsministerium eine Überprüfung der Ausbildungsdauer im Hinblick auf eine Verkürzung auf 3 Jahre plante. Eine solche Verkürzung wird von der überwiegenden Mehrheit der SHK-Betriebe aufgrund des Umfanges der Ausbildungsinhalte abgelehnt. Daher hat die SHK-Fachorganisation gegen eine Neuordnung interveniert.
Mit anliegendem Schreiben gibt das Wirtschaftsministerium dem Druck des ZVSHK nach und verzichtet bis auf weiteres auf eine Neuordnung.