Energieeinsparverordnung 2007 in Kraft - ein Überblick
Das Bundeskabinett hat am 27.6.2007 die Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) verabschiedet. Mit Wirkung zum 1.10.2007 tritt sie in Kraft.
Im Kern wird mit der Verordnung der Energieausweis
für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend
eingeführt. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität
von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen
gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der
energetischen Gebäudeeigenschaften.
"Der Gebäudeenergieausweis
wird zu mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt führen. Er setzt einen
deutlichen Anreiz für energiesparende Sanierungen. Dieses wichtige
Instrument zur nachhaltigen Sicherung unserer Energieversorgung wird
einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem sind für die
mittelständische Wirtschaft positive Auswirkungen zu erwarten," erklärte
der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos.
Der
Energieausweis wird zeitlich versetzt verpflichtend, beginnend mit dem
1. Juli 2008 für ältere Wohngebäude. Ein großer Teil der Verkäufer und
Vermieter hat die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Bedarfsausweise werden ab 1. Oktober 2008 für Wohngebäude mit bis zu
vier Wohneinheiten unter folgenden beiden Voraussetzungen
verpflichtend:
- Der Bauantrag ist gestellt worden, bevor die erste Wärmeschutzverordnung vom November 1977 gegolten hat.
- Zwischenzeitlich wurden keine Maßnahmen durchgeführt, die dazu führen, dass das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung erfüllt wird.
Die
Energieeinsparverordnung berechtigt einen breiten Kreis qualifizierter
Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen, darunter
insbesondere auch Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder
anlagentechnischen Gewerbes. Damit wird gewährleistet, dass die
Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt
werden können und dass die zu erwartende Nachfrage auch marktgerecht
erfüllt werden kann.
Die Energieeinsparverordnung wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. (Quelle: BMWI)
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