Besuch vom Energieberater

Energieausweis: bedarfsgerechte Modernisierungstipps Wie gehen Anlagentechnik und Gebäudehülle mit der eingesetzten Heizenergie um? Das zeigt der Energieausweis für ein Gebäude an. Auch Energieberater im SHK-Handwerk können den Ausweis ausstellen. Das Dokument gilt zehn Jahre und muss dann erneuert werden.

Modernisierungstipps
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Energieausweis nur, wenn eine Nutzungsänderung ansteht. Wollen Eigentümer ihr Gebäude ganz oder teilweise vermieten, verpachten oder verkaufen, müssen sie den Ausweis allen Interessenten vorlegen, die danach fragen. Tun sie dies nicht oder legen sie ein fehlerhaftes Dokument vor, riskieren sie ein Bußgeld. Gesetzliche Grundlage ist die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Die Interessenten sehen am Energieausweis, wie es um den energetischen Zustand des Gebäudes bestellt ist. Künftige Mieter nutzen ihn als Indikator für die späteren Heizkosten. Für Kaufwillige sind die Modernisierungsvorschläge besonders interessant. Sie gehören zu jedem Energieausweis und zeigen, welche Investitionen die Energieeffizienz des Gebäudes steigern und dabei besonders wirtschaftlich sind.

Energieberater ermittelt Daten
Einen hohen Nutzwert für die Zukunft bietet der bedarfsorientierte Energieausweis. Der Energieberater kommt ins Haus und nimmt die Daten des Gebäudes auf: umbautes Volumen, Nutzfläche, Wärmedämmung und Heiztechnik. Dieser Ausweis zeigt genau, wie es um das Gebäude steht. Die Modernisierungsempfehlungen sind objektiv und auf die Immobilie zugeschnitten.

Bedarfsausweis fürs Eigenheim
Wer ein Eigenheim oder ein kleines Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten besitzt, für das der Bauantrag vor 1977 gestellt und das seitdem noch nicht energetisch saniert wurde, benötigt einen bedarfsorientierten Ausweis.
Für alle anderen Bestandsgebäude genügt laut EnEV der verbrauchsorientierte Energieausweis. Für diesen werden nur die Heizenergieverbräuche der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Die Werte sind dann zwar statistisch bereinigt. Dennoch sprechen sie weniger für den Zustand des Gebäudes und mehr für die Heizgewohnheiten der bisherigen Nutzer. Aus diesem Grund raten Energieberater zum Bedarfsausweis.

Zurück

Sie sind hier: Installateur-SH > Öffentlichkeit > Heizung