Besuch vom Energieberater
Energieausweis: bedarfsgerechte Modernisierungstipps Wie gehen Anlagentechnik und Gebäudehülle mit der eingesetzten Heizenergie um? Das zeigt der Energieausweis für ein Gebäude an. Auch Energieberater im SHK-Handwerk können den Ausweis ausstellen. Das Dokument gilt zehn Jahre und muss dann erneuert werden.
Modernisierungstipps
Gesetzlich vorgeschrieben ist der
Energieausweis nur, wenn eine Nutzungsänderung ansteht. Wollen
Eigentümer ihr Gebäude ganz oder teilweise vermieten, verpachten oder
verkaufen, müssen sie den Ausweis allen Interessenten vorlegen, die
danach fragen. Tun sie dies nicht oder legen sie ein fehlerhaftes
Dokument vor, riskieren sie ein Bußgeld. Gesetzliche Grundlage ist die
Energieeinsparverordnung (EnEV).
Die Interessenten sehen am
Energieausweis, wie es um den energetischen Zustand des Gebäudes
bestellt ist. Künftige Mieter nutzen ihn als Indikator für die späteren
Heizkosten. Für Kaufwillige sind die Modernisierungsvorschläge besonders
interessant. Sie gehören zu jedem Energieausweis und zeigen, welche
Investitionen die Energieeffizienz des Gebäudes steigern und dabei
besonders wirtschaftlich sind.
Energieberater ermittelt Daten
Einen
hohen Nutzwert für die Zukunft bietet der bedarfsorientierte
Energieausweis. Der Energieberater kommt ins Haus und nimmt die Daten
des Gebäudes auf: umbautes Volumen, Nutzfläche, Wärmedämmung und
Heiztechnik. Dieser Ausweis zeigt genau, wie es um das Gebäude steht.
Die Modernisierungsempfehlungen sind objektiv und auf die Immobilie
zugeschnitten.
Bedarfsausweis fürs Eigenheim
Wer ein
Eigenheim oder ein kleines Mehrfamilienhaus mit bis zu vier
Wohneinheiten besitzt, für das der Bauantrag vor 1977 gestellt und das
seitdem noch nicht energetisch saniert wurde, benötigt einen
bedarfsorientierten Ausweis.
Für alle anderen Bestandsgebäude genügt
laut EnEV der verbrauchsorientierte Energieausweis. Für diesen werden
nur die Heizenergieverbräuche der letzten drei Jahre zugrunde gelegt.
Die Werte sind dann zwar statistisch bereinigt. Dennoch sprechen sie
weniger für den Zustand des Gebäudes und mehr für die Heizgewohnheiten
der bisherigen Nutzer. Aus diesem Grund raten Energieberater zum
Bedarfsausweis.