Zuschüsse für altersgerechten Umbau
Die KfW-Bankengruppe informiert über eine ab dem 1. Mai geltende Ergänzung des Förderangebots "Altersgerecht Umbauen" zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand um eine Zuschussvariante.Antragsberechtigt sind private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter.
Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung
von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von
Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig
von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu
ermöglichen.
Bundesbauminister Peter Ramsauer: "Wir wollen
den Wohnungsbestand stärker an die Bedürfnisse älterer Menschen
anpassen. Mit dem Zuschuss machen wir die Investitionen in Baumaßnahmen
auch für Menschen attraktiv, die kein Darlehen aufnehmen möchten. Ich
empfehle, bei Umbaumaßnahmen auch gleich an altersgerechte
Verbesserungen zu denken. Wohnungen, die barrierearm sind, werden
künftig an Wert gewinnen."
"Die Einführung einer Zuschussvariante
stellt für Privatpersonen, die keinen Finanzierungsbedarf haben oder
aus Altersgründen keine Darlehen mehr aufnehmen möchten oder können,
eine Alternative zur Darlehensvariante dar", so Dr. Axel Nawrath,
Vorstand der KfW Bankengruppe.
"Das Anpassen von Wohnraum an die
Bedürfnisse älterer Menschen ist vor dem Hintergrund des
demographischen Wandels ein Thema mit sehr hoher gesellschaftlicher und
politischer Bedeutung. Darum wollen wir insbesondere für Privatpersonen
nochmals weitere Anreize schaffen, sich rechtzeitig und umfassend auch
mit dem Thema Barrierereduzierung zu befassen."
Ab einer
Investitionssumme von 6.000 EUR kann ein Zuschuss von 5% der
förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 EUR pro Wohneinheit gewährt
werden. Für Investoren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf stehen
darüber hinaus auch weiterhin Förderdarlehen zu sehr attraktiven
Konditionen ab 1,51 % p. a. effektiv bereit. Das Programm basiert auf
frei kombinierbaren, in sich flexiblen Förderbausteinen.
Die dazu
speziell für den Wohnungsbestand entwickelten technischen
Mindestanforderungen stellen einen ersten bundesweiten Standard dar, der
genügend Flexibilität bei der Umsetzung bietet, dabei jedoch eine hohe
Qualität der Barrierereduzierung sicherstellt.
Weitere Informationen über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77.
(Quelle: BMVBS)