Steuerbonus für Handwerkerleistungen: Neues Anwendungsschreiben des Bundesfinanzmisteriums
Das Bundesfinanzministerium hat ein neues Anwendungsschreiben zu § 35a EStG veröffentlicht, welches das Schreiben vom 26.10.2007 überarbeitet.
Das Schreiben beschäftigt sich unter III. mit der Anwendung des § 35a
EStG auf handwerkliche Leistungen. Es enthält einige hilfreiche
Erläuterungen, insbesondere wird noch einmal klargestellt, dass
Barzahlungen nicht absetzbar sind, selbst wenn diese vom
Leistungserbringer (Handwerker) ordnungsgemäß verbucht wurden oder die
Barzahlung durch eine später veranlasste Zahlung auf das Konto des
Erbringers der Leistung ersetzt wird.
Die Bezahlung der Handwerkerleistung vom Konto eines Dritten ist hingegen nicht schädlich.
Das Schreiben finden Sie unten als Download.